4) Verhalten gegen Hauswirte und Betragen des Hauswirts gegen Mietsleute.
Manche Menschen denken so wenig fein, daß sie glauben, gemietete Häuser, Gärten und Hausgeräte brauchten gar nicht geschont zu werden, und es sei bei Bestimmung der Mietsumme schon auf die Abnutzung und Verwüstung mitgerechnet worden. Ohne zu erwähnen, daß dies wenigstens nicht immer der Fall ist, so denke ich auch, ein Mann, der Erziehung hat, kann kein Vergnügen daran finden, mutwilligerweise etwas zu verderben, das nicht sein ist, wodurch er jemand betrübt und sich verhaßt macht. Es wird sehr bald bekannt, wenn man pünktlich im Bezahlen, nicht grob, dabei ordentlich und reinlich ist, und man wird dann lieber und um billigern Preis zum Mietmanne aufgenommen als mancher viel Vornehmere und Reichre. Solange ich Hausvater bin, habe ich nebst den Meinigen nie auch nur den kleinsten Streit mit meinen Hauswirten und Nachbarn gehabt, und ich darf es sagen, sie haben sich mehrenteils mit Tränen in den Augen von uns getrennt. Der Wirt soll aber gleichfalls gegen seinen Mietsmann gefällig sein, mit Billigkeit verfahren und nicht über jede Kleinigkeit zanken, die nicht weniger vorgefallen sein würde, wenn er selbst sein Haus bewohnt hätte. |
![]() Auch gut: Der neue Knigge Zweites Buch Achtes Kapitel: Betragen gegen Hauswirte, Nachbarn und solche, die mit uns in demselben Hause wohnen. 4) Verhalten gegen Hauswirte und Betragen des Hauswirts gegen Mietsleute. 1) Nächst den ersten natürlichen Verhältnissen ist man zuerst seinen Nachbarn und Hausgenossen Rat, Tat und Hülfe schuldig. 2) Man soll sich ihnen aber nicht aufdrängen noch ihre Handlungen ausspähn. 3) Kleine Gefälligkeiten gegen Personen, die unter, neben uns und uns gegenüber wohnen. 5) Kleine Mißhelligkeiten müssen gleich geschlichtet werden.
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