5) Kleine Mißhelligkeiten müssen gleich geschlichtet werden.

Wenn unter Leuten, die zusammen in demselben Hause wohnen oder sonst täglich miteinander leben müssen, Verstimmungen oder Mißverständnisse entstehen, so tut man wohl, die Erläuterung zu beschleunigen; denn nichts ist peinlicher, als mit Personen unter einem Dache zu leben, gegen die man einen Widerwillen hegt.

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Über den Umgang mit Menschen


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Auch gut: Der neue Knigge

Zweites Buch
Achtes Kapitel: Betragen gegen Hauswirte, Nachbarn und solche, die mit uns in demselben Hause wohnen.
5) Kleine Mißhelligkeiten müssen gleich geschlichtet werden.


1) Nächst den ersten natürlichen Verhältnissen ist man zuerst seinen Nachbarn und Hausgenossen Rat, Tat und Hülfe schuldig.
2) Man soll sich ihnen aber nicht aufdrängen noch ihre Handlungen ausspähn.
3) Kleine Gefälligkeiten gegen Personen, die unter, neben uns und uns gegenüber wohnen.
4) Verhalten gegen Hauswirte und Betragen des Hauswirts gegen Mietsleute.

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