2) Man soll nie durch unedle Schmeichelei Wohltaten weder erringen noch vergelten. Ob erwiesene Menschenpflicht besondern Dank verdiene?

Nie aber lasse Dich zu niederträchtiger Schmeichelei herab, um entweder Wohltaten zu erschleichen oder für den empfangenen Schutz auf unedle Weise Dich zum Sklaven eines schlechten Mannes zu machen. Wo Pflicht und Rechtschaffenheit es fordern, da müsse Dein Mund nie zum Unrechte schweigen und keine Art von Bestechung die Stimme der Wahrheit zum Schweigen bringen. Du bezahlst reichlich die Wohltat, wenn Du dafür die Pflichten eines echten Freundes erfüllst und, selbst mit Gefahr, den Schutz zu verlieren und für undankbar gehalten zu werden, dem Wohltäter sagst, was ihm nötig und heilsam ist zu hören. Ebensowenig leide, daß jemand sich's zum Verdienste anrechne, daß er Dich bis jetzt hochgeschätzt, Dich bei andern gelobt und verteidigt hat. Warst Du dessen würdig, so erfüllte er eine Pflicht, die man auch seinen Feinden nicht versagen darf; wo nicht, so hat er nicht gehandelt, wie ein gerechter und verständiger Mann selbst in Rücksicht seiner Freunde handeln soll.

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Über den Umgang mit Menschen


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Zweites Buch
Zehntes Kapitel: Über das Verhältnis zwischen Wohltätern und denen, welche Wohltaten empfangen, wie auch unter Lehrern und Schülern, Gläubigern und Schuldnern.
2) Man soll nie durch unedle Schmeichelei Wohltaten weder erringen noch vergelten. Ob erwiesene Menschenpflicht besondern Dank verdiene?


1) Dankbarkeit für empfangene Wohltaten. Auch dann, wenn uns der Wohltäter nicht mehr nützen kann.
3) Grenzen der Dankbarkeit gegen schlechte Menschen.
4) Über die Art, Wohltaten zu erzeigen, und über den Umgang mit dem, welchem man sie erwiesen.
5) Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler. Betragen gegen Personen, die sich dem Erziehungsgeschäfte widmen.
6) Über das Betragen gegen Schuldner und Gläubiger.

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