6) Über das Betragen gegen Schuldner und Gläubiger.
Über den Umgang mit Schuldnern und Gläubigern habe ich wenig zu sagen. Man sei menschlich, billig und höflich gegen die erstern. Man glaube nicht, daß jemand, der uns Geld schuldig ist, deswegen unser Sklave geworden sei, daß er sich alle Arten Demütigungen von uns müsse gefallen lassen, daß er uns nichts abschlagen dürfe, noch überhaupt, daß der elende Bettel, der Mammon, einen Menschen berechtigen könne, sein Haupt über den andern emporzuheben. Seine Gläubiger bezahle man pünktlich und halte sein Wort treulich! Man verwechsle nicht den ehrlichen Mann, der von billigen Zinsen leben muß, mit dem jüdischen Wuchrer, so wird man immer Kredit haben, und wenn man sich in Verlegenheit befindet, billige Menschen antreffen, die uns ohne ihren Schaden aus der Not helfen. |
Zweites Buch Zehntes Kapitel: Über das Verhältnis zwischen Wohltätern und denen, welche Wohltaten empfangen, wie auch unter Lehrern und Schülern, Gläubigern und Schuldnern. 6) Über das Betragen gegen Schuldner und Gläubiger. 1) Dankbarkeit für empfangene Wohltaten. Auch dann, wenn uns der Wohltäter nicht mehr nützen kann. 2) Man soll nie durch unedle Schmeichelei Wohltaten weder erringen noch vergelten. Ob erwiesene Menschenpflicht besondern Dank verdiene? 3) Grenzen der Dankbarkeit gegen schlechte Menschen. 4) Über die Art, Wohltaten zu erzeigen, und über den Umgang mit dem, welchem man sie erwiesen. Erziehungsgeschäfte widmen. 5) Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler. Betragen gegen Personen, die sich dem Erziehungsgeschäften widmen.
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