3) Grenzen der Dankbarkeit gegen schlechte Menschen.

Es ist eine unangenehme Lage, wenn wir jemand, dem wir viel Verbindlichkeit schuldig sind, nachher von einer schlechten Seite kennenlernen. Diesem weicht man nun freilich aus, wenn man das befolgt, was ich schon einmal gesagt habe, nämlich, daß man sowenig als möglich Wohltaten annehmen solle. Allein nicht immer läßt sich das ändern, und wenn wir denn wirklich in die Verlegenheit kommen, einem schlechten Menschen auf diese Art verpflichtet zu werden, so rate ich an, ihn wenigstens mit so viel Schonung zu behandeln, als mit Redlichkeit und weiser Wahrheitsliebe bestehn kann, und zu schweigen über ihn; doch nur insofern Schweigen nicht Verbrechen ist - denn in diesem letztern Falle muß alle Rücksicht aufhören. So wie aber unter den Menschen, welche Wohltaten erzeigen, so ist auch ein Unterschied unter den Wohltaten selbst. Es gibt unbedeutende Gefälligkeiten, die man ohne Furcht auch von den schlechtesten Leuten annehmen kann. Es ist dann ihre Schuld, wenn sie dieselben höher anrechnen, als was sie wert sind. In andern wichtigern Fällen hingegen rate ich, besonders wenn man nicht vorausweiß, ob man je imstande sein wird, das Gute zu erwidern, lieber nicht anzunehmen.

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Über den Umgang mit Menschen


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Zweites Buch
Zehntes Kapitel: Über das Verhältnis zwischen Wohltätern und denen, welche Wohltaten empfangen, wie auch unter Lehrern und Schülern, Gläubigern und Schuldnern.
3) Grenzen der Dankbarkeit gegen schlechte Menschen.


1) Dankbarkeit für empfangene Wohltaten. Auch dann, wenn uns der Wohltäter nicht mehr nützen kann.
2) Man soll nie durch unedle Schmeichelei Wohltaten weder erringen noch vergelten. Ob erwiesene Menschenpflicht besondern Dank verdiene?
4) Über die Art, Wohltaten zu erzeigen, und über den Umgang mit dem, welchem man sie erwiesen.
5) Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler. Betragen gegen Personen, die sich dem Erziehungsgeschäfte widmen.
6) Über das Betragen gegen Schuldner und Gläubiger.

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