12) Jeder Ehegenosse soll seine angewiesenen Geschäfte haben.
Ich rate aus Gründen, die wohl jeder vernünftige Mensch selbst einsehn wird, auch nicht einmal an, daß Eheleute alle Geschäfte gemeinschaftlich treiben, sondern daß jeder seinen angewiesenen Wirkungskreis habe. Es geht selten gut im Hause, wenn die Gattin für ihren Gatten die Berichte ad Serenissimum entwerfen und er dagegen, wenn Fremde eingeladen sind, die Kapaune braten, Cremes machen und die Töchter ankleiden helfen muß. Daraus entsteht Verwirrung; man setzt sich dem Gespötte des Hausgesindes aus; der eine verläßt sich auf den andern, will sich aber dagegen in alles mischen, alles wissen - mit einem Worte, das taugt nichts.
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